Die meistverkannten Radler-Rechte

Meistverkannte Radler-Rechte

Wohl in ganz Deutschland wird gerne und überall Fahrrad gefahren. Doch gerade in Großstädten gibt es meistens Zoff zwischen Autofahren und den (leider) unterlegenen Radfahrern. Denn wenns rummst, hat das Auto nur eine Beule, aber als Radfahren kann man im schlimmsten Fall nur noch die Radischen von unten anschauen. Doch eigentlich haben Radler oftmals die gleichen Rechte und Pflichten(!) wie Autofahrer. Ein wunderbarer Artikel der hessenschau klärt auf (Original lesen).

Meistverkannte Radler-Rechte

Der hessenschau zufolge gibt es folgende wesentliche Punkte, über die immer wieder gemutmaßt wird. Doch die tatsächliche Regeln verblüffen manchmal. Vor allem das Radfahrer nicht immer den Radweg benutzen müssen oder das Sie genau wie Autos mit einem Sicherheitsabstand zum Straßenrand und Autos fahren müssen wissen die meisten, inklusive mir eigentlich nicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen des Artikels:

  1. „Radwege müssen benutzt werden“ – Stimmt nur bedingt. Nur wenn ein blaues Schild einen Radweg anzeigt ist der Radweg zu benutzen. Ansonsten ist die Straße für alle da
  2. „So weit wie möglichst nach rechts“ – Stimmt nicht. Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. 1-1,5 Meter, je nach Situation
  3. „Fahrräder auf dem Zebrastreifen sind verboten“ – Stimmt nicht, sie genießen nur nicht dasselbe Vorrecht wie Fußgänger und müssten eigentlich warten
  4. „Kopfhörer tragen ist verboten“ – Stimmt nicht. Musik ist erlaubt, solange man das Verkehrsgeschehen mitbekommt. Die Musik darf also nicht zu laut sein.
  5. „Linksabbiegen auf der Straße ist für Radfahrer verboten“ – Falsch und außerdem muss der Radfahrer auch nicht dauerhaft den Arm ausstrecken.
  6. „Radfahrer dürfen nicht an Autoschlangen vorbeifahren“ – Doch das dürfen Sie. Laut StVO darf bei ausreichend Raum mit mäßiger Geschwindigkeit überholt werden. Dabei sollte man natürlich Vorsicht walten lassen. Man möchte sich ja nicht einen dicken Kratzer an Opas Riesen-Benz einfangen.

Mehr Aussagen findet ihr hier im Artikel. Ich dachte nur das könnte für euch alle interessant sein.

 

4 Idee über “Die meistverkannten Radler-Rechte

  1. Oli sagt:

    Radfahrer dürfen nicht an Autoschlangen vorbeifahren” – Doch das dürfen Sie. Vor kurzen standen wir im Stau, ich wollte aussteigen da ich zu Fuß schneller bin. Tür auf und da hat es richtig gekracht ist mir ein Fahrradfahrer mit volle Kraft in der Tür gefahren. Ich dachte das ich in Recht bin und er da nicht Langfahren dürfte da war auch nicht wirklich viel Platz 1 Meter vielleicht und holte deshalb die Polizei hinzu. Tja Pech für mich ich hätte besser aufpassen müssen er war im recht wie du schon geschrieben hast.

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